Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit Beer - Immobilien

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. In Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie wurde in Österreich das geltende Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) neu gefasst. Das EAVG 2012 sieht vor, dass nach dem 1.12.2012 bei jeder Veräußerung sowie bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (Wohnungen, Büros, Geschäftslokale) der Verkäufer dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) bis spätestens zur Abgabe dessen Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen hat. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Ein Verbrauchsausweis bezieht sich auf die tatsächlichen Verbrauchsmengen der letzten drei Jahre. Er gibt Auskunft über die für Heizung und Warmwasserbereitung jährlich verbrauchten Kilowattstunden je Quadratmeter Gebäudenutzfläche. Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude müssen außerdem Angaben zum Energieverbrauch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung enthalten.

  • Die Ausstellung eines Bedarfsausweises erfordert eine umfangreichere Berechnung, bei der z. B. die vorhandene Heizungsanlage, die Dämmung von Außenwänden und der Einbau von Energiesparfenstern berücksichtigt werden. Einem Bedarfsausweis liegt nicht der tatsächliche Verbrauch in der Vergangenheit zugrunde, sondern - unabhängig von einem konkreten Nutzer – der theoretische Energieverbrauch.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

Wir regeln alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.

Wir arbeiten mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.

Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis kostenlos.

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Wir beraten Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gern, wie Sie Energie einsparen können.
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